Branchenvereinbarung – Meilenstein auf dem Weg zu 30 Prozent Bio

GEMEINSAME INFORMATION
Branchenvereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Rohwaren in der Zertifizierung

Auf den Öko-Feldtagen 2022 haben die Vorstände von Naturland e.V., Bioland e.V. und Gäa e.V. eine Branchenvereinbarung zum Verfahren der Rohwarenanerkennung für Dauerlieferanten unterzeichnet. Sie wird die bisherigen Verfahren ersetzen und vereinheitlicht nach einer Übergangszeit das Vorgehen für alle Rohwarengruppen.

Die Branchenvereinbarung regelt die gegenseitige Anerkennung von Rohwaren verbandlicher Zertifizierer in Deutschland. Wenn zum Beispiel eine Molkerei, die nur von einem der teilnehmenden Verbände zertifiziert wird, in ihrem Einzugsgebiet auch Milch von Erzeugern der jeweils anderen Verbände erfasst, so kann sie diese Milch nach Freigabe durch den Verband auch gemeinsam unter einem Markenzeichen vermarkten. Die Absicherung eines gleichwertigen Qualitätsniveaus wird dabei über Qualitätssicherungskriterien und einen bilateralen Richtlinienabgleich sichergestellt. Bei Feststellung von Richtlinienunterschieden wird die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen im Rahmen einer Kontrolle überprüft. Hierdurch erhalten sowohl Erzeuger als auch Hersteller ein transparentes, vereinheitlichtes Verfahren, welches die Entwicklung des verbandlich organisierten ökologischen Landbaus in Deutschland stärkt.
Grundsätzlich behalten die Verbände die Hoheit über ihre eigenen Richtlinien und die Anerkennung der Rohwaren anderer verbandlicher Zertifizierer. Zudem können sie die Priorisierung bei der Nutzung von verbandseigener gegenüber verbandsfremder Rohware wie bisher vornehmen.

Die Branchenvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Rohwarenanerkennung bei Dauerlieferungen. So können Erzeugerbetriebe dauerhaft zugelassen werden, sofern sie eine Verpflichtungserklärung nach Maßgabe des jeweils genehmigenden Verbandes abschließen und dessen Vorgaben fortlaufend erfüllen.
Die Branchenvereinbarung ist nicht exklusiv. Weitere verbandliche Zertifizierer, die die Mindestanforderungen erfüllen und ebenfalls die systematisierten Verfahren einführen wollen, können eine Teilnahme bei einem noch einzusetzenden Beirat beantragen.
Nach der Unterzeichnung der Branchenvereinbarung gehen die beteiligten Verbände nun in die Umsetzung. So muss beispielsweise ein Beirat gebildet werden, der sowohl für die teilnehmenden als auch für weitere interessierte verbandlichen Zertifizierer als Anlaufstelle dienen wird. Außerdem werden die Details zur Durchführung ausgearbeitet, wie z.B. das effiziente und transparente Antragsverfahren für Verarbeitungsunternehmen.

Solange die Details zur Umsetzung noch in der Ausarbeitung sind, gelten weiterhin bei allen drei Verbänden die bisherigen Anerkennungsverfahren. Die Implementierung des neuen Verfahrens läuft schrittweise bis längstens 31. Dezember 2023, wobei die praktische Umsetzung in Teilen bereits vor diesem Stichtag erfolgen wird. Die teilnehmenden Verbände werden rechtzeitig und umfassend über die Anforderungen und Abläufe des künftigen Verfahrens informieren. Deshalb bitten wir zum jetzigen Zeitpunkt von Nachfragen bezüglich der konkreten Ausgestaltung abzusehen.

Die Branchenvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu 30 Prozent Bio. Die erstunterzeichnenden Verbände Naturland, Bioland und Gäa setzen damit ein wichtiges gemeinsames Zeichen der Qualitätssicherung und der Transparenz. Wir sind zuversichtlich, dass dies zu einer Stärkung der Akzeptanz für die hochwertigen Produkte des verbandlich organisierten Öko-Landbaus beitragen wird.

Naturland, Bioland und Gäa
im Juli 2022

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